EUROPÄISCHER RAT BILLIGT HANDELSABKOMMEN ZWISCHEN EU UND CHINA
Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ein Abkommen mit China über geschützte geografische Angaben (g.g.A.) für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Wein gebilligt, welches den Schutz von Ursprungsbezeichnungen zum Ziel hat.
Hierbei geht es um das erste bedeutende Handelsabkommen, das zwischen der Europäischen Union und China unterzeichnet wurde. Das vom Europäischen Rat genehmigte Dokument wird den europäischen Erzeugern zugutekommen und soll die ländlichen Gebiete, in denen diese Produkte hergestellt werden, unterstützen.
Das seit 2010 diskutierte Abkommen ist vom damaligen EU-Kommissar für Landwirtschaft, Phil Hogan, im November in Peking am Rande des China-Besuchs des französischen Präsidenten Emmanuel Macron unterzeichnet worden. Die Liste, welche 100 europäische Lebensmittelprodukte und ebenso viele chinesische Produkte umfasst, soll vor Nachahmungen und der Aneignung von geistigem Eigentum schützen.
Unter den europäischen Produkten sind die italienischen mit 26 g.g.A. die am meisten begünstigten, darunter vor allem Weine, Spirituosen und Käse wie Chianti, Asti, Bardolino Superiore, Gorgonzola-Käse, Grana-Padano-Käse und Mozzarella di Bufala Campana. Es folgt Frankreich mit 25 g.g.A.-Produkten, darunter Saint-Emilion, Languedoc, Côtes de Provence-Weine und Comté- und Roquefort-Käse. Die Liste umfasst u.a. auch irischen Whisky, portugiesischen Portwein, Münchner Bier und polnischen Wodka.
China erhält den Schutz für viele Tees, wie den berühmten Pu'er, und alkoholischen Getränke wie den Moutai. Das Land ist das zweitwichtigste Ziel für EU-Agrar- und Lebensmittelexporte, und g.g.A.-Produkte machen wertmäßig 9% aus.
Der Text muss noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.