ISRAEL: Nährwertkennzeichnung FoP (Front-of-Pack)

Neue Regeln ab Januar 2020 - rote Symbole für Zucker, Natrium und gesättigte Fettsäuren
Israel gilt als eines der jüngsten Beispiele für eine frontseitige Nährwertkennzeichnung außerhalb der Europäischen Union. Dort ist die Pflicht zur Verwendung von roten Symbole ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Die neue regulatorische Vorgabe sieht das Einfügen eines oder mehrerer Symbole vor, die als rote Symbole bezeichnet werden, da sie durch eine leuchtend rote Farbe gekennzeichnet sind, durch die sie auf dem Etikett deutlich sichtbar sind, und die jeweils den hohen Gehalt an Zucker, gesättigten Fettsäuren und Salz hervorheben, wenn diese Nährstoffe Grenzwerte überschreiten.
ERSTE VORLÄUFIGE PHASE
Vorläufige Grenzwerte sind bis zum 31. Dezember 2020 gültig gewesen: Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue, restriktivere Grenzwerte. Durch das Gesetz wurden vorübergehend weniger strenge Grenzwerte für die Dauer eines Jahres eingeführt, um somit Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Produkte im Hinblick auf die ab 2021 geltenden Grenzwerte neu zu gestalten.
Bis zum 31. Dezember 2020 mussten die roten Symbole auf der Frontseite des Etiketts bei folgenden Werten per 100 g festes Produkt erscheinen:
mehr als 13,5 g Gesamtzucker
mehr als 500 mg Natrium
mehr als 5 g gesättigte Fettsäuren
Bei flüssigen Produkten waren folgende Höchstwerte für 100 ml zulässig:
- 400 mg Natrium,
- 5 g Gesamtzucker,
- 3 g Gesättigte Fettsäuren.
DEFINITIVE GRENZWERTE
Ab dem 1. Januar 2021 gelten für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt hergestellt oder importiert werden, die endgültigen Grenzwerte, die schließlich niedriger als die der Übergangszeit sind. Ein weiteres wichtiges Detail für importierte Produkte besteht darin, dass das Ausstellungsdatum Vorrang vor dem Ausstellungszertifikat der Importstelle hat.
Betrachten wir im Einzelnen, was die endgültigen Grenzwerte sind, die durch die neue israelische Regelung festgelegt werden:
Feste Produkte (100 g)
- 400 mg Natrium,
- 10 g Gesamtzucker,
- 4 g Gesättigte Fettsäuren.
Flüssige Produkte (100 ml):
- 300 mg Natrium,
- 5 g Gesamtzucker,
- 3 g Gesättigte Fettsäuren in 100 ml.
Die Symbole müssen auf der Frontseite der Verpackung positioniert werden und den genauen grafischen Anforderungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf den Durchmesser und die Intensität der Farbe. Die Regelung gilt nicht für Lebensmittel, die in Mehrfachpackungen oder in Packungen mit einer Frontfläche von weniger als 25 Quadratzentimetern verpackt sind.