Juli 20, 2020

Francesca VIncenzi | Mérieux NutriSciences Italy

KANADA - NEUE VORSCHRIFTEN ZUR LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG AB 2021

Changes in the ingredients list and the nutritional table

Änderungen in Zutatenliste und Nährwerttabelle

Die vom kanadischen Gesundheitsministerium vorgesehene fünfjährige Übergangszeit für die Anwendung der Änderungen der Lebensmittel- und Arzneimittelverordnungen läuft im Dezember 2021 aus

Zusammen mit den neuen Kanadischen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit von 2018 sollen durch diese Änderungen, die am 14. Dezember 2016 veröffentlicht wurden, die Nährwerttabelle und die Zutatenliste auf vorverpackten Lebensmitteletiketten für den kanadischen Verbraucher besser verständlich gemacht werden.

Zu den wichtigsten Änderungen der Zutatenliste und der Allergenangabe zählen:

  • die Gruppierung von zuckerhaltigen Zutaten in Klammern, unmittelbar nach dem Wort "Zucker / Sucres";
  • die Auflistung von Farbstoffen, mit der zusätzlichen Angabe der spezifischen Bezeichnung und nicht nur der Kategorie;
  • detaillierte grafische Vorgaben in Bezug auf Schriftart, Hintergrund, Verwendung von Groß- und Kleinbuchstaben, Mindesthöhe, Verwendung von Fettschrift usw.

Was die Nährwerttabelle betrifft, so sind folgende wesentliche Änderungen zu berücksichtigen:

  • die Angabe von Lebensmittelportionen, nun deutlicher und ähnlich für ähnliche Produkte;
  • die Aktualisierung der Referenzwerte für Nährwerte unter Einbeziehung der Tageswerte für den Gesamtzucker;
  • die neue Liste der zu deklarierenden Mikronährstoffe mit dem Zusatz von Kalium und der Streichung von Vitamin A und C;
  • sehr detaillierte grafische Standards für das Tabellenmodell auf dem Etikett

Kanadische Importeure haben inzwischen begonnen, ihre Lieferanten aufzufordern, Lebensmitteletiketten zu verwenden, die bereits den neuen Bestimmungen entsprechen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine stufenweise Aktualisierung der Etiketten nicht möglich ist (eine Teilanpassung nur für die Nährwerttabelle oder nur für die Zutatenliste wird also nicht möglich sein). Die Änderungen müssen vielmehr alle zusammen vorgenommen werden und das Etikett muss der neuen Verordnung vollständig entsprechen.

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