HÖCHSTGEHALTE AN PESTIZIDRÜCKSTÄNDEN
Nicht nur für Lebensmittelzusatzstoffe, sondern auch für Pflanzenschutzmittel oder Pestizide in Lebensmitteln sind Höchstgehalte für Rückstände vorgesehen, die ständige Überprüfungen und Veränderungen unterzogen werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 regelt die Höchstgehalte für Rückstände (Maximum Residue Limits, MRL): Sie listet auf, welche Stoffe auf welchen Lebensmitteln verwendet werden dürfen und welche Rückstandsmengen zum Zeitpunkt der Vermarktung erlaubt sind.
Die Grenzwerte werden alle drei Jahre überarbeitet, da sich der Einsatz von Pestiziden sehr schnell ändert und es daher notwendig ist, die Aussetzung des Endverbrauchers für die Lebensmittel, die Bestandteil der Ernährung sind (durchschnittlich 30-40 Produkte in der Europäischen Union), ständig zu überwachen.
Die Bewertung für den dreijährigen Zeitraum 2021-2023 wurde kürzlich mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/585 genehmigt, die die Richtlinien über kontrollpflichtige Produkte und Pestizide enthält. Die Mitgliedstaaten werden 683 Probenahmen bei mindestens 32 Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs durchführen und die Ergebnisse an die EFSA übermitteln.
Es ist außerdem zu betonen, dass diese Kontrollen unabhängig von anderen Pestizid-Überwachungsprogrammen der einzelnen Länder durchgeführt werden.
Die betroffenen Produkte sind wie folgt aufgeteilt:
Was die betroffenen Pestizide angeht, so kann die Liste unmittelbar dem Verordnungstext entnommen werden.
Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über diese Verfahren zu informieren, um dadurch ein größeres Bewusstsein für den Sicherheitsgrad zu schaffen, der im europäischen Agrar- und Lebensmittelsektor zum Tragen kommt.